Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27.04.2025
§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über freiberufliche Video-Editing-Dienstleistungen zwischen Robbyn Gellert, Büttnerstraße 1a, 04103 Leipzig, Deutschland (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt), und seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Folgenden werden Auftragnehmer und Auftraggeber auch gemeinsam „Parteien“ genannt.
  2. Die AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrags. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer deren Geltung schriftlich zustimmt.
  3. Die Zusammenarbeit erfolgt als Dienstvertrag (§ 611 BGB). Der Auftragnehmer schuldet nur die vereinbarte Leistung, keinen konkreten Arbeitserfolg. Ein davon abweichender Werkvertrag bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
  4. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbstständig, frei in Zeit und Ort und ohne Weisungsgebundenheit. Er darf Dritte mit der Ausführung beauftragen und ohne Abstimmung für weitere Auftraggeber tätig sein.
  5. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – also an natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  6. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  7. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z. B. USt-IdNr. oder Gewerbeanmeldung) zu verlangen.
  8. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber. Vertragsbeziehungen zu dessen Endkunden oder sonstigen Dritten kommen nicht zustande. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB treffen den Auftraggeber. Er ist verpflichtet, seine Kunden und alle weiteren, von ihm eingebundenen Dritten hierüber zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
§ 2 Leistungsumfang und Ablehnungsvorbehalt
  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Video-Editing. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Daraus ergeben sich für den Auftraggeber keinerlei Ansprüche.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Rohmaterial, Grafiken, Logos, Briefing-Dokumente) rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form bereit.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den bereitgestellten Materialien vorliegen und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung dieser Rechte entstehen, frei.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Der Auftraggeber prüft vorgelegte Entwürfe und Arbeitsergebnisse umgehend und erteilt sein Feedback bzw. seine Freigabe oder Absegnung, um den Projektfortschritt nicht zu gefährden.
  5. Ergänzend zu § 1 Abs. 8 verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Bestimmungen dieser AGB auch gegenüber seinen Kunden sowie allen sonstigen Dritten durchzusetzen, die er in die Erstellung oder Nutzung der beauftragten Videos einbindet. Verstößt eine dieser Parteien gegen die AGB, haftet die jeweils verantwortliche Partei für die daraus entstehenden Konsequenzen. Der Auftraggeber bleibt daneben gesamtschuldnerisch haftbar und stellt den Auftragnehmer von allen hierdurch ausgelösten Ansprüchen (einschließlich Schadenersatz, Anwalts- und Gerichtskosten) frei.
§ 4 Vergütungsgrundlagen und Zahlungsbedingungen
  1. Die Vergütung wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den gesamten im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand in Rechnung stellen. Dies umfasst sowohl die einzelnen Arbeiten an einem Video, als auch den allgemeinen Aufwand innerhalb der Zusammenarbeit. Bei Fest- bzw. Pauschalpreisen ist dies bereits im Preis enthalten. Bei zeitbasierten Modellen wird die gesamte Arbeitszeit getrackt und abgerechnet.
  3. Bei Buchung eines Pauschalpreispakets verpflichtet sich der Auftraggeber, alle darin enthaltenen Leistungen innerhalb von sechs Monaten zu nutzen. Eine Kulanzverlängerung ist möglich, aber nicht verpflichtend.
  4. Bei Buchung eines Stundenpakets werden nicht genutzte Stunden auf den nächsten Monat übertragen. Auch hier muss der Auftraggeber sämtliche gebuchten Stunden innerhalb von sechs Monaten nutzen. Eine Kulanzverlängerung ist möglich, aber nicht verpflichtend.
  5. Zusätzliche Kosten, die über den vereinbarten Umfang bzw. die vereinbarte Leistung und Vergütung hinausgehen, werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt standardmäßig zum 1. eines jeden Monats für den Vormonat. Gebuchte Pakete werden standardmäßig sofort zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
  7. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen grundsätzlich immer sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  8. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnungen zu versenden und 30 Tage nach Fälligkeit ein Inkassoverfahren einzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Korrekturen, Abnahme und Download der fertigen Videos
  1. Erfolgt die Vergütung auf zeitlicher Basis (Stundenabrechnung oder Stundenpaket), werden Korrekturen entsprechend der dafür aufgewendeten Zeit zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet bzw. auf die Stunden des Stundenpakets angerechnet.
  2. Erfolgt die Vergütung auf pauschaler Basis (Pauschal‑ bzw. Festpreis pro Video oder Paket), sind – soweit nicht anders vereinbart – bis zu zwei Korrekturschleifen für das jeweilige Video kostenfrei. Jedoch nur, sofern diese insgesamt (für beide Schleifen zusammen) und einschließlich aller im Einzelvertrag genannten und zusätzlich vereinbarten Leistungen nicht mehr als 15 Minuten zusätzlichen Aufwand bei Short‑Form‑Videos (bis 3:00 Minuten Videolänge) bzw. 60 Minuten bei Long‑Form‑Videos (über 3:00 Minuten Videolänge) erfordern. Jede weitere Minute wird nach Zeitaufwand zu 50,00 € pro Stunde für Agenturen bzw. 70,00 € pro Stunde für Direktkunden minutengenau abgerechnet. Die Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.
  3. Die Entwürfe sind vom Auftraggeber binnen fünf Werktagen ab Zugang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und schriftlich abzunehmen. Alternativ kann die Abnahme oder Mitteilung von Korrekturwünschen auch digital über die Plattform erfolgen, über die der Auftragnehmer den Entwurf bereitstellt. Diese Alternative besteht immer dann, wenn die Plattform Kommentare bezüglich des Videos zulässt und einen Button speziell für die Abnahme der Datei bereitstellt. Erfolgen weder Korrekturwünsche noch eine Abnahme innerhalb von fünf Werktagen durch den Auftraggeber, gilt der Entwurf anschließend als abgenommen.
  4. Nach Abnahme löscht der Auftragnehmer die für Korrekturen vorgehaltenen Mediatheksdateien. Anschließend sind keine Korrekturen mehr möglich.
  5. Der Auftraggeber kann das abgenommene Video innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zusendung des finalen Entwurfs herunterladen. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, es ohne weitere Rücksprache von seinen Cloud‑ und sonstigen Speichern zu löschen.
  6. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren zwölf Monate nach Abnahme des jeweiligen Videos. Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen von Mängeln.
§ 6 Lizenzierung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien
  1. Die Lizenzen zur erlaubten Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials in den finalen Videos gelten nur, solange der Auftragnehmer seine entsprechenden Abonnements bei den verwendeten Plattformen aktiv hält.
  2. Abweichend von Abs. 1 sind und bleiben jedoch alle fertigen Videos, sowie daraus erstellte Ausschnitte oder veränderte Versionen unter ihrer spezifischen URL dauerhaft von Urheberrechtsansprüchen freigestellt – vorausgesetzt, dass alle weiteren Bestimmungen aus § 6 eingehalten werden.
  3. Erstellt der Auftraggeber eigenständig oder durch einen Dritten Ausschnitte oder veränderte Versionen des finalen Videos, so müssen alle dabei hinzugefügten urheberrechtlich geschützten Materialien separat vom Auftraggeber oder dem Dritten lizenziert werden. Eine Lizenzierung dieser Zusatzmaterialien oder die Haftung dafür durch den Auftragnehmer ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  4. Für eine korrekte Lizenzierung, der im finalen Video integrierten, urheberrechtlich geschützten Materialien benötigt der Auftragnehmer eine vollständige, schriftliche Übersicht aller URLs, unter denen das fertige Video, einzelne Ausschnitte oder veränderte Versionen veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer hinterlegt daraufhin diese URLs bei den Plattformen, von denen er das Material bezogen hat und stellt somit sicher, dass die Videos von jeglichen Urheberrechtsansprüchen befreit wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, dem Auftragnehmer eigenständig und unverzüglich nach Upload bzw. Veröffentlichung eine vollständige, schriftliche Übersicht aller URLs zukommen zu lassen, unter denen das finale Video, einzelne Ausschnitte oder veränderter Versionen erreichbar sind / erreichbar ist.
  5. Bleibt diese URL-Übermittlung aus oder findet sie verzögert statt, können seitens der Plattformen Urheberrechtsansprüche entstehen. In diesem Fall nimmt der Auftraggeber Kontakt mit dem Auftragnehmer auf, um nachträglich eine Lizenzierung zu prüfen. Etwaige Konsequenzen der verzögerten Übermittlung trägt der Auftraggeber, der sich zugleich verpflichtet, den Auftragnehmer von weiteren Ansprüchen freizustellen.
  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Abonnements bei den Plattformen, von denen er die urheberrechtlich geschützten und im fertigen Video eingebrachten Materialien bezogen hat, für 90 Tage nach Auslieferung des fertigen Videos aufrechtzuerhalten. So sichert er dem Auftraggeber innerhalb dieser 90 Tage die korrekte Lizenzierung der urheberrechtlich geschützten Materialien zu. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, die Uploads bzw. Veröffentlichungen des fertigen Videos innerhalb von 90 Tagen nach dessen Erhalt durchzuführen. Diese Frist gilt auch für durch den Auftraggeber oder Dritte erstellte Ausschnitte oder veränderte Versionen daraus und bezieht sich ebenfalls auf das Datum, an dem der Auftraggeber das fertige Video vom Auftragnehmer erhalten hat.
  7. Überschreitet der Auftraggeber die festgelegte 90-Tage-Frist und beabsichtigt dennoch eine erstmalige oder erneute Veröffentlichung des fertigen Videos, von Ausschnitten oder anderweitig veränderten Versionen, so ist vorab eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einzuholen. Mögliche Optionen sind: a) Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn beispielsweise die entsprechenden Abonnements des Auftragnehmers bei den Plattformen ausgelaufen sind. In diesem Fall erlischt das Anrecht auf Lizenzierung und eine Erst- oder Neu-Veröffentlichung ist unzulässig. Entscheidet sich der Auftraggeber trotzdem für die Veröffentlichung, trägt er das alleinige Risiko für alle daraus entstehenden Konsequenzen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall von jeglicher Haftung freigestellt. b) Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn der Auftragnehmer weiterhin über die erforderlichen Abonnements bei den Plattformen verfügt und das geplante Veröffentlichungsdatum des Auftraggebers noch in den aktiven Laufzeiten dieser Abos liegt. Das Veröffentlichungsdatum ist einzuhalten. c) Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn der Auftragnehmer aktuell nicht über die nötigen Abos verfügt, diese jedoch wieder aufgenommen werden können und die Lizenzierung dadurch wieder ermöglicht wird – vorausgesetzt, der Auftraggeber trägt alle anfallenden Kosten der Wiederaufnahme vollständig. In diesem Fall erfolgt die Zustimmung nach Zahlungseingang und die 90-Tage-Frist beginnt von Neuem.
§ 7 Nutzungsrechte
  1. Mit Übergabe des fertigen Videos räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht ein – nicht-ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, inklusive kommerzieller Nutzung. Die Ausübung der Nutzungsrechte setzt die Einhaltung der in § 6 festgelegten Bedingungen voraus. Der endgültige Übergang des Nutzungsrechts erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer das vorläufige Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die bis zur Zahlung verbleibenden Rechte treten dann wieder voll auf. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall rechtlichen Schritte wegen unberechtigter Nutzung vor.
  2. Das Recht zur Bearbeitung oder Veränderung des fertigen Videos durch den Auftraggeber oder Dritte ist gestattet. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, sich aufgrund des Urheberrechts an die in § 6 genannten Bedingungen zu halten.
  3. Eine Nutzung des fertigen Videos, von Ausschnitten oder veränderten Versionen in einem expliziten, unethischen oder kriminellen Kontext sowie nachträgliche Veränderungen, die Urheberrechts-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen, sind untersagt.
  4. Rohmaterial oder Projektdateien werden nur dann herausgegeben, wenn dies schriftlich vereinbart und gegebenenfalls gesondert vergütet wird.
§ 8 Referenznennung und Eigenwerbung
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Videos, Ausschnitte sowie den Namen, die Firma und das zugehörige Logo für eigene Werbezwecke (z. B. im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Fallstudien oder Werbeanzeigen) uneingeschränkt zu nutzen. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Auftraggeber selbst, nicht jedoch für dessen Kunden oder die für seine Kunden erstellten Werke.
  2. Vom Auftraggeber bereitgestellte Testimonials (ob als Video, Audio oder Text) dürfen ebenfalls für Marketingzwecke verwendet werden – inklusive Nennung des Namens, der Firma, zugehörige Logos, einer groben Erläuterung der Zusammenarbeit und zusätzlich vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien. In diesem Kontext sind Zusammenfassungen, Kürzungen und leichte Optimierungen zulässig, solange sie die ursprüngliche Botschaft und den Kontext nicht verändern.
  3. Auch alle weiteren, freiwillig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für Marketingzwecke, unterliegen denselben Regelungen wie in Abs. 2.
  4. Ein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers gegen die Nutzung nach Abs. 1–3 ist jederzeit möglich. Der Auftragnehmer wird sich daraufhin bemühen, das entsprechende Material aus seinem Marketing zu entfernen, soweit dies zumutbar und ohne negative finanzielle Folgen möglich ist. Laufende Kampagnen bleiben dabei unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
  1. Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Fehlen konkrete Angaben, tritt er mit Unterzeichnung oder elektronischer Annahme in Kraft und läuft unbefristet, bis er durch Kündigung einer Partei oder mit der vollständigen Abwicklung des letzten Projekts beendet wird.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann jede Partei den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
  3. Bei Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrags bleiben alle Bestimmungen der AGB und sonstigen Verträge unberührt und in vollem Umfang wirksam, die aus rechtlichen Gründen auch weiterhin wichtig oder erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen, Lizenz- und Urheberrechten, Korrekturen, Abnahme und Download, Nutzungsrechten, Referenznennung und Eigenwerbung, Haftung, Vertraulichkeit und Datenschutz.
  4. Im Kündigungsfall sind erbrachte, aber noch nicht vergütete Leistungen gemäß der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Wird der Vertrag vom Auftraggeber gekündigt, besteht kein Anrecht auf Erstattungen für bereits bezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Leistungen. Laufende Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen, selbst wenn damit verbundene Leistungen durch die Kündigung nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Kündigt der Auftragnehmer, so hat er alle vom Auftraggeber bereits gezahlten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums von 90 Tagen zu erstatten. Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers für bereits begonnene Leistungen sind bis zur vollständigen Abgeltung fortzuführen, während solche Leistungen, bei denen der Auftragnehmer noch nicht begonnen hat, entfallen.
§ 10 Höhere Gewalt
  1. Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung durch höhere Gewalt. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle liegende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Strom‑ oder Netzausfälle). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Art, Zeitpunkt und Ursache und legt auf Verlangen geeignete Nachweise vor (z. B. behördliche Bescheinigung, Störungsmeldung, System‑Logs). Unterbleibt dies, entfällt die Freistellung von der Leistungspflicht. Nach Wegfall des Hindernisses nimmt die betroffene Partei ihre Leistung schnellstmöglich wieder auf.
§ 11 Haftung
Die nachfolgenden Haftungsregelungen sowie alle weiteren in diesen AGB enthaltenen Haftungsbestimmungen gelten gleichermaßen gegenüber dem Auftraggeber sowie dessen Kunden und sonstigen Dritten, soweit diese in die Erstellung oder Nutzung der Videos eingebunden sind. Ein unmittelbarer Anspruch dieser Personen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  2. Bei der Auswahl und Integration von urheberrechtlich und anderweitig geschütztem Material wendet der Auftragnehmer die erforderliche Sorgfalt an. Die abschließende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten, obliegt jedoch dem Auftraggeber.
  3. Für Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie sonstiger Schutzrechte Dritter), die aus der Nutzung der fertigen Videos durch den Auftraggeber, vom Auftraggeber bereitgestelltem Material oder integrierten Drittmaterialien resultieren, haftet der Auftragnehmer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Eine Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, den Auftragnehmer wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie sonstiger Schutzrechte Dritter) gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch zu nehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Mit der Veröffentlichung des fertigen Videos übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung dafür, dass sämtliche Nutzungsbedingungen und inhaltlichen Vorgaben Dritter (z. B. der Plattformen, auf denen er es veröffentlicht) eingehalten werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen haftungsrechtlichen Folgen frei, die aus der Verletzung dieser Bedingungen resultieren. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers.
  6. Erteilt der Auftraggeber trotz vorhandener Bedenken hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen einen entsprechenden Auftrag, erfolgt die Umsetzung auf sein Risiko. Etwaige Ansprüche Dritter hat der Auftraggeber zu tragen und den Auftragnehmer hiervon freizustellen.
  7. Soweit eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, umfasst dieser Ausschluss oder diese Beschränkung auch sämtliche damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, sonstige Kosten Dritter und alle Kosten für weitergehende Folgeschäden (z. B. Einnahmeausfälle, Account-Sperrungen, Account-Löschungen).
  8. Weitere haftungsrelevante Bestimmungen sind zum Zwecke der besseren Verständlichkeit ihres Kontextes in anderen Paragrafen dieser AGB geregelt.
§ 12 Vertraulichkeit
  1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren, auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden.
§ 13 Datenschutz
  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie gegebenenfalls dessen Mitarbeiter oder Dritter zum Zwecke der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
  2. Details zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und den Rechten der Betroffenen sind in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.robbyn-gellert.com/datenschutz abrufbar oder auf Anfrage erhältlich.
§ 14 Widerrufsrecht
  1. Die Angebote und Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Unternehmern wird kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt, unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses.
§ 15 AGB-Änderungsvorbehalt
  1. Der Auftragnehmer kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn triftige Gründe vorliegen und der Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt wird (§ 307 BGB). Wesentliche Änderungen, wie etwa Eingriffe in Hauptleistungspflichten oder erhebliche Änderungen der Vergütungsstruktur, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform. Diese Mitteilung muss die wesentlichen Änderungen sowie den Hinweis auf das Widerspruchsrecht und das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor Inkrafttreten enthalten. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch bleiben die bisherigen Regelungen wirksam, wobei der Auftragnehmer das Recht zur ordentlichen Kündigung behält.
§ 16 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform (E‑Mail genügt). Änderungen wichtiger Vertragsbestandteile bedürfen trotz der möglichen Abstimmung per E‑Mail jedoch stets einer ausdrücklichen, unmissverständlichen Zustimmung beider Parteien. Eine beiläufige Erwähnung gilt nicht als wirksame Annahme. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Soweit rechtlich zulässig, vereinbaren die Parteien – beide Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – hiermit exklusiv den Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers für alle Streitigkeiten aus allen vertraglichen Beziehungen. Selbiges gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gilt auch für etwaige Vertragslücken.
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